Allgemeine Geschäftsbedingungen der OL Betriebs GmbH für das Konferenzzentrum twelve

1. Allgemeines
Die OL Betriebs GmbH (nachfolgend „OL“) mit der Geschäftsanschrift Wienerbergstrasse 11, 1100 Wien, betreibt das Konferenzzentrum twelve in den myhive Twin Towers.
Für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit OL sind ausschließlich folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) verbindlich, auch wenn auf diese nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Sämtliche AGB des Vertragspartners werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Abweichungen von diesen AGB können nur verbindlich vereinbart werden, wenn OL die Abweichungen schriftlich anerkennt. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

 

2. Vertragsgegenstand / Vertragspartner
Vertragsgegenstand ist die befristete Überlassung / Nutzung von Räumen, Flächen und Einrichtungsgegenständen für ein Meeting, eine Konferenz oder eine Veranstaltung in den Räumlichkeiten der OL, sowie die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen durch die OL und deren Partner.
Die Räume, Flächen und Einrichtungsgegenstände werden ausschließlich aufgrund einer getroffenen Nutzungsvereinbarung oder eines unterfertigten Bestellformulars bereitgestellt und übergeben. Sämtliche zur Verfügung gestellten Räume, Flächen usw. sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. Festgehalten wird, dass die Räumlichkeit kein Mietgegenstand im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) ist und daher ausschließlich die Bestimmungen dieser Vereinbarung und subsidiär die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Anwendung gelangen. Die Bereitstellung der Räume, Flächen und Einrichtungsgegenstände zu dem Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz) unterliegenden Veranstaltungen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht beschränkt auf, Theateraufführungen jeder Art und öffentliche Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen im Sinne des § 1 Wiener Veranstaltungsgesetz.
Es wird vereinbart, dass während der gesamten Dauer der Veranstaltung ein Mitarbeiter der OL oder ein anderer dafür vorgesehener von der OL bestimmter Mitarbeiter vor Ort sein wird, um die Veranstaltung organisatorisch zu überwachen. Vertragspartner ist jene juristische oder natürliche Person, mit der die OL einen Vertrag über die zeitlich befristete Nutzung von Räumen, Flächen und Einrichtungsgegenständen sowie über die Erbringung von Dienstleistungen durch die OL im Zuge einer Veranstaltung im Konferenzzentrum twelve abschließt.

 

3. Vertragsabschluss
Die OL übermittelt dem Vertragspartner einen Vertrag der sämtliche Leistungen, Zahlungskonditionen und Stornogebühren beinhaltet. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Vertragspartner der OL den unterzeichneten Vertrag retourniert. Bei Vertragsabschluss für die Räumlichkeiten des Konferenzzentrums twelve dient auch das Bestellformular als Vertragsurkunde. Hierbei kommt ein verbindlicher Vertrag bei Retournierung des unterfertigten Bestellformulars zustande.

 

4. Preise
Alle angeführten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer (USt), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Das vereinbarte Entgelt umfasst alle Leistungen der OL, die im letztgültigen Angebot oder Bestellformular vereinbart wurden. Zusätzliche Leistungen werden in der Endabrechnung berücksichtigt.
Getränke werden nach dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet, soweit im letztgültigen Angebot oder im Bestellformular keine Pauschale vereinbart wurde.

 

5. Zahlungsmodalitäten
Es ist eine Anzahlung in Höhe von 75 % der gesamten vereinbarten Auftragssumme zu leisten. Bei einer gesamten Auftragssumme von weniger als EUR 3.000,00 ist keine Anzahlung vom Vertragspartner zu entrichten. Über die gesamten Leistungen der OL wird nach der Veranstaltung eine Endabrechnung gelegt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Einlagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die fristgerechte Zahlung der im Vertrag festgehaltenen Anzahlungen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Vertragserfüllung.
Für twelve Business Class Kunden und somit Benutzer des twelve Booking Tools wird eine monatliche Sammelrechnung, welche alle Leistungen und somit auch die Verpflegung mit Speisen und Getränken umfasst, erstellt. Die Monatsrechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Einlangen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die OL kann die Abhaltung der Veranstaltung vom Erlag eines Depots in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrags abhängig machen. Wird das Depot nicht spätestens 14 Tage vor dem Termin der geplanten Veranstaltung geleistet, kann die OL vom Vertrag zurücktreten und ist die OL von der Erbringung sämtlicher Leistungen befreit. Kreditkarten werden von OL nicht akzeptiert.

 

6. Stornogebühren
Die Stornierung einer fixierten Business Class Buchung und ev. damit verbundener Food & Beverage (F&B) Leistungen kann bis zu 10 Werktage vor der jeweiligen Aktivität kostenfrei erfolgen. Danach werden 100% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Sofern die Regelungen über die Stornierung mit dem Vertragspartner nicht individuell vereinbart werden, gelten bei allen weiteren Buchungen (nicht Business Class) folgende Konditionen:
1. Stornierungen bis 8 Wochen vor dem Tag der Veranstaltung: 50% der gesamten Auftragssumme zzgl. 25% des zu erwartenden Getränkeumsatzes.
2. Stornierungen bis 4 Wochen vor dem Tag der Veranstaltung: 75% der gesamten Auftragssumme zzgl. 50% des zu erwartenden Getränkeumsatzes.
3. Stornierungen innerhalb von 4 Wochen vor dem Tag der Veranstaltung 100% der gesamten Auftragssumme zzgl. 100% des zu erwartenden Getränkeumsatzes.
Der zu erwartende Getränkeumsatz wird auf Basis der im letztgültigen Angebot oder Bestellformular angegebenen Personenanzahl berechnet.
Die angenommene Getränkekonsumation für eine Veranstaltung bis zu 4 Stunden beträgt € 13,- und die Konsumation für eine Veranstaltung bis zu 8 Stunden € 21,- und dient als Grundlage für die Stornogebühren.
Abweichungen dieser Stornierungsregelungen sind nur durch schriftliche Regelung im Vertrag möglich. Die Stornogebühren unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

 

7. Haftung
OL leistet Gewähr für die vereinbarungsgemäße Leistungserbringung und haftet nur für Sachschäden die OL, ihre Mitarbeiter oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschulden. Die Haftung für Personenschäden bleibt hiervon unberührt. OL haftet nicht für beschädigte, verlorene oder gestohlene Gegenstände, die der Vertragspartner, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten oder sonstige Dritte aus der Sphäre des Vertragspartners, Besucher und Gäste vor oder während der Veranstaltung in die Eventstätte eingebracht haben (Ausnahme: Garderobenverwahrung, sofern diese von Mitarbeitern der OL betrieben wird).
Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko seiner Veranstaltung, einschließlich der Vorbereitungen, des Aufbaus, der Durchführung der Veranstaltung und des Abbaus. Er haftet für alle Schäden und auch Folgeschäden, die er oder von ihm beauftragte und/oder beschäftigte Personen, Besucher und/oder Gäste seiner Veranstaltung, zu wessen Nachteil auch immer, verursachen.
Der Vertragspartner haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftung jedenfalls für alle Schäden am Gebäude, am Inventar und den Einrichtungsgegenständen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die OL hinsichtlich sämtlicher Schäden vollkommen schad- und klaglos zu halten. Die Schäden sind im Einvernehmen mit der OL nach Möglichkeit vom Vertragspartner selbst, in einem unmittelbaren Zeitraum nach der Veranstaltung, zu beheben. Sollte dies nicht möglich sein, werden sie von der OL auf Kosten des Veranstalters behoben.

 

8. Versicherung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, für Veranstaltungen die über ein klassisches Meeting, Seminar oder eine Konferenz hinausgehen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung für die Nutzung der Räumlichkeiten abzuschließen und diese vor Beginn der Nutzung auf Verlangen vorzuweisen.
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung kann über die OL abgeschlossen werden.
Der Vertragspartner haftet der OL für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeit entstehen.
Bei Übernahme der Räumlichkeiten für die Nutzung, sowie nach Beendigung der Nutzung wird eine gemeinsame Begehung zwischen dem Vertragspartner oder einem durch ihn genannten Vertreter und einem bevollmächtigten Mitarbeiter der OL durchgeführt und etwaige Vor- oder Nachschäden schriftlich festgehalten.
Für den Fall des Verzichtes auf die gemeinsame Begehung, verliert der Vertragspartner alle Ansprüche auf eine Reklamation und ist verpflichtet, die schriftlich von OL festgehaltenen Vor- oder Nachschäden der Räumlichkeiten zu akzeptieren.
Für die Nutzung der Räumlichkeiten des Konferenzzentrum twelve im klassischem Sinn (Meeting, Seminar, Konferenz) muss vom Vertragspartner keine gesonderte Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, diese ist bereits in den Raummieten inkludiert.
In Pauschalangeboten (Halbtages- und Ganztagespauschalen des twelve) ist die Veranstaltungshaftpflichtversicherung bereits inkludiert.

 

9. Rücktritt vom Vertrag und vorzeitige Vertragsbeendigung
OL kann, gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten, wenn:
– der Vertragspartner die vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht leistet;
– der Vertragspartner die behördlich notwendigen Genehmigungen (z.B. verpflichtende Anmeldung beim Magistrat durch Veranstalter) nicht fristgerecht vorlegt oder die Behörde die Veranstaltung verbietet;
– die Veranstaltung den Vereinbarungen oder dem Niveau der OL widerspricht, gegen rechtliche Bestimmungen verstößt oder durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist;
– die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, wie insbesondere eines Streiks, Naturkatastrophen oder andere von OL nicht zu vertretenden Umstände unmöglich ist.

 

10. Catering
Im Konferenzzentrum twelve erfolgt die gastronomische Betreuung durch den Cateringpartner von OL. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken und deren Verzehr ist in den Räumlichkeiten des Konferenzzentrums twelve nicht gestattet.
Sofern der Vertragspartner jedoch ein eigenes externes Cateringunternehmen beauftragt, ist dieses an die Cateringordnung der OL gebunden. Der Vertragspartner muss der OL bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung das Cateringunternehmen mitteilen.

 

11. Bestellung / Garantierte Personenanzahl
Um die Qualität der Veranstaltung und der Speisen garantieren zu können, ist die Personenanzahl an Gästen, die Speisenplanung sowie sonstige wichtige Details spätestens bis 10 Werktage vor der Veranstaltung OL nachweislich bekannt zu geben. OL trifft nach diesen Angaben alle Vorbereitungen. Die Anzahl an angebenden Personen dient zudem auch als Verrechnungsgrundlage im Zusammenhang mit der Endabrechnung.

 

12. Datenschutz
OL verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung nach den jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung.
OL verarbeitet personenbezogene Daten, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, sowie zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten, insbesondere der Beantwortung von Anfragen der Vertragspartner, der organisatorischen und technischen Administration der Veranstaltung, sowie zu Buchhaltungs- und Verrechnungszwecken, notwendig sind.
Personenbezogene Daten werden an
– Leistungsträger, Lieferanten und Dienstleister (Fotografen, Bands, DJ´s, Moderatoren, Vortragende, etc.)
– öffentliche Stellen und Banken,
– die Immofinanz AG und deren Konzerngesellschaften, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien
soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen und/oder zur Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen notwendig ist, oder der Vertragspartner hierzu seine Einwilligung erteilt hat, weitergegeben. Eine Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten kann vom Vertragspartner jederzeit widerrufen werden. OL hat sämtliche Vereinbarungen getroffen, um bei der Weitergabe, Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen.
Der Vertragspartner hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Nimmt der Vertragspartner an, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, kann er sich bei der Datenschutzbehörde beschweren.
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung und hat dafür zu sorgen, dass er insbesondere zur Datenweitergabe von personenbezogenen Daten, berechtigt ist.
OL speichert personenbezogene Daten nach der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist und/oder solange sie zur Vertragserfüllung erforderlich sind, oder der Vertragspartner in die Speicherung eingewilligt hat.
Weitere Informationen zum Datenschutz erhält der Vertragspartner unter www.twelve.co.at

 

13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Diese AGB sowie der zwischen OL und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag unterliegen österreichischem Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen IPRG und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsabkommens.
Für alle Streitigkeiten aufgrund oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie mit dem zwischen OL und dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien, Favoriten, sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

 

14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. OL und der Vertragspartner verpflichten sich, im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch Bestimmungen, die dem Inhalt und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst entsprechen, zu ersetzen.

 

15. Gültigkeit
Die vorstehenden AGB gelten ab Mai 2018.

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